Ist Cashback-Tracking technisch notwendig?

Heute widmen wir uns einem zentralen Aspekt des Affiliate Marketings, der den Erfolg euer Kundenbindungsmaßnahmen mit Cashback-Partnern beeinflusst und rechtliche Fragen aufwirft. Ich möchte mit euch über das Cashback-Tracking sprechen und dessen Einordnung als technisch notwendig im Consent Manager beleuchten. Ein klares Verständnis dieser Thematik ist unerlässlich, um erfolgreiche Cashback-Kampagnen zu entwickeln, die den Datenschutz respektieren und gleichzeitig eine reibungslose User Experience bieten.

Einblick in die Consent-Manager-Dynamik

Ihr kennt sicherlich den Consent Manager, der die User nach ihrer Einwilligung zur Datenverarbeitung fragt. Hierbei gibt es drei Zwecke: Marketing, Analyse und technisch notwendig. Technisch notwendig ist der einzige Zweck, den der User nicht abwählen kann. Hier fallen alle Datenverarbeitungen, die für die Funktionalität des Online Shops zwingend sind. Ein Beispiel hierfür ist das Speichern von Artikeln in der Merkliste. Dies geschieht durch Cookies, um die Zuordnung zum User zu erhalten.

technisch notwendig für das Cashback-System

Aus Sicht des Cashback-Partners ist ein fehlerfreies Tracking essentiell, da es den Kern dieser Systeme bildet. Die Präzision des Trackings kann über Erfolg oder Misserfolg der Plattform entscheiden. Hierbei integriert das Cashback-System einen Trackinglink aus dem Affiliate Marketing, der dem User den Einstieg aus dem Cashback-Portal in den Online Shop des Advertisers ermöglicht. Sobald der User den Shop betritt, überträgt der Link wichtige Tracking-Informationen.

Schließt der User eine Bestellung ab und erreicht die Dankeseite, wird das Conversion Tag des Netzwerks aufgerufen. Dies erfolgt durch die Informationen, die der Trackinglink beim Betreten des Shops übermittelt hat. Die Transaktion wird im Affiliate Netzwerk erfasst, und das Cashback-System kann über eine API-Schnittstelle die Provision ins eigene Portal ziehen. Die User erhalten ihren Cashback zugewiesen und können den Status verfolgen.

Notwenidgkeit für den Advertiser

In Bezug auf die Frage, ob die Notwendigkeit für das Cashback-System auch eine Notwendigkeit für den Advertiser bedeutet, bin ich persönlich in einem Zwiespalt. Einerseits verstehe ich gut, dass der Endkunde, der Teilnehmer des Cashback-Programms, zweifellos das verdiente Cashback erhalten möchte. Als Internetnutzer sind wir heutzutage gegenüber dem Consent Layer fast abgestumpft und neigen dazu, Datenverarbeitung wie aus Reflex abzulehnen. Der Durchschnittsnutzer weiß oft nicht einmal genau, was er da eigentlich tut. Doch bei der Anmeldung zu einem Cashback-System und dem Klick auf den Button zum Advertiser ist die Absicht für den User klar. Hier ist sich der Nutzer bewusst darüber, was er tut. Deutlich mehr, als bei der Frage nach seinem Datenschutz. Sollten wir also nicht dazu beitragen, ihm dabei zu helfen, sein Ziel zu erreichen? wäre es nicht sogar technisch notwendig für sein Benutzererlebnis, ihm seinen Wunsch zu erfüllen?

Andererseits kann ich mir vorstellen, dass möglicherweise tatsächlich einer von zehntausend Nutzern nach dem Klick auf den Cashback-Button entscheidet, doch lieber auf das Cashback zu verzichten und ohne Datenverarbeitung und anonym durch den Shop zu surfen. Besonders wenn der Online Shop dem Nutzer neu ist und er vielleicht nicht das erwartete sieht. Hier könnte die Sicherheit, unerkannt zu bleiben, höher bewertet werden als das Cashback. Es bleibt also eine Gratwanderung zwischen der Gewährleistung des Cashbacks und der Wahrung der Privatsphäre.

Advertiser die Cashback technisch notwendig sehen

In diesem Kontext ist es interessant zu betrachten, dass bereits namhafte Advertiser wie Bonprix, QVC und XXXLutz in Zusammenarbeit mit dem Cashback-Portal Payback eine datenschutztechnische Einordnung vorgenommen haben. Es zeigt, dass die Thematik weitreichend diskutiert wird. Dabei möchte ich jedoch betonen, dass ich keine Rechtsberatung leisten kann. Meine Aufgabe ist es, euch die Informationen zu liefern, die ich recherchiert habe, und euch die Werkzeuge an die Hand zu geben, um mit eurem eigenen Datenschützer in den Dialog zu treten. Jede Situation kann einzigartig sein, daher ist eine individuelle Beratung unerlässlich.

Ich hoffe, ich konnte euch meine persönliche Meinung zu diesem Thema verständlich aufbereiten und biete euch eine weitere Perspektive auf die Thematik.

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